Naruto destiny Shinobi
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Naruto destiny Shinobi

Die nächste Generation ist am Start und beginnt ihr Abenteuer in der Welt. Wir spielen nach der Geschichte von Boruto und die anderen.
 
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 Gesetze und Pflichten

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BeitragThema: Gesetze und Pflichten   Gesetze und Pflichten Icon_minitimeMi Feb 24, 2016 5:06 pm

Wer ist alles ein Shinobi?

Shinobi ist, wer die Akademie erfolgreich abgeschlossen und mindestens den Rang eines Genin hat. Vorgesetzter ist, wer entweder einen höheren Rang besitzt, oder vom Kage befugt ist einem Shinobi Befehle zu erteilen. Aufgrund des Ranges allein besteht jedoch keine Befehlsbefugnis außerhalb des Dienstes. Jounin allerdings dürfen ihren Genin auch außerhalb des Dienstes Befehle erteilen, wenn diese dazu dienen sollen ihre Ausbildung weiter voranzutreiben (beispielsweise verordnetes Training o. Ä.).
Der Shinobi ist nach Eignung, Befähigung und Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen zu verwenden – dies trifft jedoch nur auf Personen zu, die im Blumenreich geboren oder aufgewachsen sind. Ein Shinobi hat die gleichen Rechte, wie alle anderen Bewohner des Landes. Zudem hat er das Recht zu ihm falsch erscheinenden Befehlen seine Bedenken zu äußern, jedoch muss bei Wiederholung des Befehls Gehorsam geleistet werden, ansonsten kann dies als Ungehorsam gewertet werden. Befehle, die einen Strafbestand oder eine Verletzung der Pflichten eines Shinobi darstellen, können vom Shinobi grundsätzlich verweigert werden, es sei denn er erhält sie vom Kage selbst.
Ausnahmeregelung: Befehlsbefugnisse, welche einem Shinobi wegen seinem Rang nicht zustehen, dürfen nur in kritischen Notfällen – wie z. B. die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Dorfes bzw. Landes, oder der Disziplin der Shinobitruppen – erzwungen werden.

Pflichten
Shinobi
- Der Shinobi hat die Pflicht dem Dorf und seinem Land treu zu dienen und die Bewohner mit allen Mitteln tapfer zu verteidigen.
- Die gewissenhafte Erfüllung seiner ihm zugeteilten Aufgaben durch seine Vorgesetzten, sowie Pünktliches und regelmäßiges Erscheinen bei den Missionen wird erwartet.
- Er soll seine Vorgesetzten bei der Ausführung von Aufgaben mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
- Des Weiteren muss der Shinobi in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen.

Vorgesetzter
- Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben.
- Er ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich.
- Er darf Befehle nur zu dienstlichen Zwecken erteilen.
- Er trägt für seine Befehle und deren Durchsetzung die Verantwortung.

Gesetze
Bestimmte Vergehen ziehen für einen Shinobi Strafen nach sich. Diese werden ausgesprochen, falls er gegen Gesetze verstößt. Dies tut er, indem er Straftaten innerhalb seines Landes oder Dorfes begeht oder seine Pflichten als Shinobi verletzt. Die Strafen richten sich nach der schwere des Vergehens (von leicht bis Hochverrat) und können von einer einfachen Verwarnung hin bis zur Exekution reichen. Stiftet man eine andere Person zu einer illegalen Tat an, so zählt dies fast so, als hätte man die Tat selbst begangen. Alle Strafen können jederzeit abgeschwächt oder verstärkt werden, je nachdem, wie schwer das Vergehen letztendlich wiegt. Tritt der Shinobi seine Strafe nicht an, oder widersetzt sich ihr, so wird jene in die jeweils höhere Stufe umgewandelt – genauso bei Wiederholung.

Leichte Vergehen
Für leichte Vergehen wird ein Shinobi lediglich verwarnt werden. So eine Verwarnung wird in der Regel direkt durch den Vorgesetzten (z. B. einem Jounin oder leitenden Chuunin) ausgesprochen und erhält einen Vermerk in der Akte des Shinobi. Nach drei Verwarnungen wird dieser vorerst vom Dienst suspendiert. Indem sich der Verwarnte an den Jounin Taishou wendet, kann er gegen eine, in seinen Augen, unbegründete Verwarnung Einspruch einlegen.
Verwarnt wird ein Shinobi, der…
…Diebstahl begeht.
…Sachbeschädigung begeht.
…seinen Vorgesetzten beleidigt.
…ungehorsam ist und seine Befehle trotz Wiederholung nicht unmittelbar ausführt.
…unbefugt Befehle erteilt.
…falsche Tatsachen über Personen verbreitet und damit deren Ruf schädigt.
…Drohungen oder Erpressungen ausspricht.
…seine Pflichten vernachlässigt.
…fahrlässige Körperverletzung begeht.


Mittlere Vergehen
Bei mittleren Vergehen kann es sein, dass ein Shinobi vom Dienst suspendiert wird. Das heißt er darf seine Aufgaben nicht mehr ausführen und keine Missionen bestreiten. Die Dauer der Suspendierung kann variieren. Außerdem bekommt er für die Dauer der Suspendierung keinen Sold. Strafen dieser Stufe können direkt vom Jounin Taishou ausgesprochen werden, allerdings kann der Kage den Bestraften vorzeitig begnadigen. Nach dem Begehen des dritten mittleren Vergehens, wird der Shinobi unter Arrest gestellt.
Suspendiert wird ein Shinobi, der…
…seinen Vorgesetzten wissentlich anlügt.
…schwere Sachbeschädigung begeht.
…während seines Dienstes unter dem Einfluss von Alkohol steht.
…eine Person zu einer einfachen Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.
…den Kage verunglimpft.
…absichtlich Körperverletzung begeht.
…ungehorsam ist und dadurch, dass er seine Befehle nicht unmittelbar ausgeführt hat, anderen Personen oder dem Eigentum des Dorfes schadet.


Schwere Vergehen
Schwere Vergehen haben zur Folge, dass ein Shinobi unter Arrest gestellt wird. Dieser wird als einfacher Freiheitsentzug ausgestaltet. Die Dauer des Arrestes kann zwei Wochen bis maximal sechs Monate betragen. In dieser Zeit hat der Shinobi keinen Anspruch auf einen Sold. Diese Strafen können nur vom Kage ausgesprochen werden. Sobald der Shinobi ein drittes Mal ein solches Vergehen begeht, erhält er eine Freiheitsstrafe und kann damit einher von seinem Rang degradiert oder sogar aus dem Dienst unehrenhaft entlassen werden.
Verhaftet wird ein Shinobi, der…
…fahrlässige gefährliche Körperverletzung begeht.
…fahrlässige Tötung begeht.
…seinen Rang missbraucht, um sich illegale Vorteile zu verschaffen.
…durch sein Verhalten dem Ansehen des Landes und der darin lebenden Personen schadet.
…sich unbefugt Zugang zu Daten verschafft.
…den Umkreis seines Dorfes ohne Abmeldung und Erlaubnis oder besondere Befugnisse verlässt – auch der Versuch ist strafbar!


Sehr schwere Vergehen
Sobald ein sehr schweres Vergehen vorliegt, erhält ein Shinobi eine Freiheitsstrafe. Die Dauer der Freiheitsstrafe kann ein Jahr, aber auch lebenslang betragen – dies hängt von der Härte des Vergehens ab. Diese Strafe kann nur einstimmig vom Rat des Dorfes erteilt werden. Nach dem Beschluss der Strafe, verliert der Shinobi den Anspruch auf seinen Rang und die Rückkehr in den aktiven Dienst. Ob der Shinobi nach dem Absitzen der Freiheitsstrafe zurück in den aktiven Dienst darf, entscheidet jedoch allein der Kage. Sollte das Vergehen besondere Härte aufweisen, kann die Strafe sogar in Exekution umgewandelt werden. Im Falle einer Verurteilung zu langer Freiheitsstrafe (mehr als 15 Jahre) oder lebenslanger Freiheitsstrafe oder Exekution, hat der Verurteilte das Recht die Ehre seiner Familie durch Seppuku oder Jigai – also rituellem Selbstmord - wiederherzustellen.
Eine Freiheitsstrafe erhält ein Shinobi, der…
…absichtlich gefährliche Körperverletzung begeht.
…Totschlag begeht.
…Mord begeht.
…den Umkreis seines Dorfes widerrechtlich für kurze Zeit verlässt.
…einfachen Verrat begeht.
…andere Personen zu einem Angriffskrieg aufstachelt.
…eine Person zu einer sexuellen Handlung, einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Eheschließung zwingt.


Hochverrat
Der Hochverrat ist das höchste Vergehen, das ein Shinobi in seinem Leben begehen kann und wird ausnahmslos immer mit Exekution bestraft. Sobald der Hochverrat vom Rat des Dorfes zweifelsfrei festgestellt, und der Shinobi als Nukenin gekennzeichnet wurde, kann die Strafe bei Bedarf unmittelbar vollzogen werden. Jedoch darf der Verurteilte jederzeit einmalig das Recht einfordern, die Ehre seiner Familie durch Seppuku oder Jigai – also rituellem Selbstmord - wiederherzustellen. Stellt sich der Täter allerdings innerhalb eines Monats freiwillig, so kann die Strafe in minderschweren Fällen in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.
Hochverrat begeht ein Shinobi, der…
…einen Angriffskrieg vorbereitet.
…einen Putsch vorbereitet.
…den Umkreis seines Dorfes widerrechtlich für lange Zeit (mehr als ein Monat) verlässt und nicht wiederkehrt.
…mit Hilfe von Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt das Dorf beeinträchtigt oder Gesetze und die Ordnung des Dorfes versucht zu ändern.
…einer fremden Macht, einem ihrer Mittelsmänner oder einem Unbefugtem Dorf- bzw. Landesgeheimnisse verrät, um diese zu begünstigen, oder Geheimnisse seines Dorfes oder Landes öffentlich bekannt macht, um diesem in irgendeiner Form (z. B. sinkende Sicherheit) zu benachteiligen.
…eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Dorfgeheimnissen besonders verpflichtet, oder durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit des Dorfes herbeiführt.
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